Anpassung
Anpassung besteht darin, die Konsistenz von an verschiedenen Stellen verbuchten
Beträgen gleicher Herkunft zu prüfen. Beispielsweise wird
geprüft, ob eine Rechnung bezahlt wurde.
Umrechnungen und Rückumrechnungen führen unweigerlich zu
Rundungsdifferenzen (siehe Rundungsdifferenzen). Bei automatischer Anpassung
können solche Differenzen ein Anpassungsproblem hervorrufen.
Wenn Sie beispielsweise eine Rechnung über 198,10 hfl ausstellen, und
der Kunde zahlt die Rechnung von seinem Euro-Bankkonto als 89,89 EUR (zum
Kurs von 1 EUR = 2,20371 hfl) an Ihr Bankkonto in hfl, wird die Bank den
erhaltenen Betrag wieder in die ursprüngliche Währung umrechnen
(198,09 hfl). Die ursprünglich fakturierten 198,10 hfl entsprechen nicht
den erhaltenen 198,09 hfl.
Das Anpassungsproblem läßt sich vermeiden, indem man die Zahlungen
in der Währung der Rechnung leistet, oder es kann gelöst werden,
indem man bei der Anpassung einen gewissen Grad an Toleranz zuläßt.
Des weiteren müßte die Differenz als eine spezifische
Rundungsdifferenz ausgewiesen werden, um zu gewährleisten, daß
der verbleibende Rest nicht als offener Posten oder Zuwachs betrachtet
wird.
Betragsbezogene Kontrollen
Zahlreiche Anwendungen und Datenbanken verwenden betragsbezogene Kontrollen,
um den Zugang zu spezifischen Transaktionen zu gestatten oder zu verweigern
oder deren Angemessenheit zu überprüfen. Derartige Kontrollen
können Genehmigungsschwellen beinhalten (beispielsweise ist bei einem
Betrag über 100.000 Lit die Zustimmung des Managers erforderlich).
Falls die Basiswährung geändert wird, diese Kontrollbeträge
jedoch unverändert bleiben (z.B. 100.000 EUR), wird die tatsächliche
Schwelle von der beabsichtigten abweichen. Sind die Schwellen
währungsabhängig (berücksichtigt das System beispielsweise
bei der Kontrolle den Währungscode), entstehen dadurch keinerlei Probleme.
Sind die Schwellen jedoch nicht währungsabhängig, werden Sie die
Beträge ändern müssen.
Betriebliche Auswirkungen
Die Einführung des Euro wird wichtige Folgen für die täglichen
Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen haben. Ein Unternehmen muß
eine Reihe von Änderungen vornehmen, um in Euro arbeiten zu können
(Registrierkassen, Etiketten, EDV-Systeme usw.) und sich betriebsintern auf
Euro umzustellen (Änderung von Buchhaltungssystemen und -vorgängen,
Lohnbuchhaltung usw.).
Betriebliche Folgenabschätzung
Leitfaden, der einem Unternehmen helfen soll, die strategischen und betrieblichen
Auswirkungen der WWU auf seine Geschäftstätigkeit zu festzustellen.
Die Bewertung bezieht sich auf sechs Bereiche: Kunden, Mitbewerber, Produkte
und Dienstleistungen, Lieferanten, Organisation und Geschäftspartner.
Big-Bang-Ansatz
Das Unternehmen bereitet sich auf eine gleichzeitige Umstellung seiner gesamten
Informationssysteme auf Euro vor, und der Euro wird zur Basiswährung.
Dieser Ansatz ermöglicht es den Unternehmen, die Hindernisse eines
gemischten Systems (halb Euro, halb nationale Währung) zu
überwinden.
Binnenmarkt
Der europäische Binnenmarkt beinhaltet die vier Freiheiten in
Übereinstimmung mit der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986.
Diese Freiheiten gewähren den freien Verkehr von Kapital, Waren,
Dienstleistungen und Personen.
Delors-Bericht
Im Juni 1988 setzte der Europäische Rat einen Ausschuß ein, um
die Möglichkeiten der Wirtschafts- und Währungsunion zu untersuchen.
Diesem Ausschuß gehörten alle Präsidenten der Zentralbanken
der Europäischen Union (EU) sowie einige unabhängige Experten an.
Im April 1989 legten sie den "Delors-Bericht" vor, der als Ziel der
Währungsunion die vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs,
vollständige Integration der Finanzmärkte, vollständige und
irreversible Konvertierbarkeit der Währungen, unwiderrufliche Festlegung
der Wechselkurse mit Beseitigung der Kursschwankungen und den möglichen
Ersatz der Landeswährungen durch eine gemeinsame Währung festlegt.
Dem Bericht zufolge sollte dies in drei Phasen geschehen, die von einer engeren
Wirtschafts- und Währungskoordinierung schließlich zu einer
einheitlichen Währung und einer Europäischen Zentralbank führen
sollten.
Dezimalstellen
Die Euro-Währung hat zwei Dezimalstellen.
In Ländern wie Italien, Luxemburg, Spanien, Portugal und Belgien
könnten die Anwendungen eventuell nicht in der Lage sind, die zwei
Dezimalstellen, die für den Euro erforderlich sind, zu speichern,
auszurechnen und anzuzeigen, da Währungen wie Lit, Lfr, Pta, Esc und
Bfr keine Dezimalstellen haben.
Zudem kann die Verwendung zusätzlicher Dezimalstellen bei der Angabe
von Beträgen in Euro wichtig werden, wenn kleine Beträge
ausgedrückt werden sollen.
Der Wert eines Produktes von 0,15 FF würde beispielsweise 0,0225 EUR
entsprechen. Nach der Abrundung würde dies 0,02 EUR ergeben, was 0,13
FF entspricht. Dieser Unterschied von 13% könnte erhebliche Auswirkungen
auf Umsatz und Gewinn Ihres Unternehmens haben. Nicht alle EDV-Systeme sind
in der Lage, mit derart vielen Dezimalstellen umzugehen.
ECU (European currency unit - Europäische
Währungseinheit)
Der ECU wurde 1979 geschaffen. Er ist ein Währungskorb, der sich aus
12 EU-Währungen auf Grundlage der wirtschaftlichen Bedeutung der jeweiligen
Mitgliedstaaten zusammensetzt. Am 1. November 1993 wurde beschlossen, diesen
Währungskorb einzufrieren und weitere, durch neue Beitritte hinzukommende
Währungen nicht zu berücksichtigen. Am 1. Januar 1999 hat der Euro
den ECU (offiziell und privat) ersetzt.
EDA
Der Elektronische Datenaustausch (EDA) besteht in der elektronischen
Übertragung von Geschäftsdokumenten. Viele Unternehmen entscheiden
sich für EDA als schnelle, kostengünstige und sichere Methode zum
Versand von Bestellungen, Rechnungen und anderen häufig verwendeten
Geschäftsunterlagen.
Mögliche Vorteile der Verwendung von EDA umfassen kürzere Vorlaufzeiten
und reduzierte Lagerbestände, weniger Schreibarbeit, verbessertes Cash
Management, erhöhte Effizienz und verbesserte Kundenzufriedenheit.
Einheitliche Europäische Akte
Durch die 1987 ratifizierte Einheitliche Akte wurden die Römischen
Verträge ergänzt und modifiziert. Die EA hat die Kompetenzen der
Gemeinschaft in mehreren Bereichen erweitert sowie die Entscheidungsverfahren
verfeinert. Die Einführung von Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit
im Rahmen des Kooperationsverfahrens war unter anderem eine Grundvoraussetzung
zur Vollendung des Binnenmarktes. Politisch stand das Binnenmarktziel im
Mittelpunkt. Darüber hinaus hat die EEA die seit 1970 praktizierte
Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) auf eine vertragliche Grundlage
gestellt. Der Maastrichter Vertrag schreibt den durch die Einheitliche Akte
vollzogenen Vertiefungsprozeß fort.
Euro
Der Euro wurde zum ersten Mal im Vertrag von Maastricht als europäische
Rechnungseinheit erwähnt. Am 1. Januar 1999, dem Beginn von Stufe III,
hat der Euro seinen Vorgänger, den ECU, im Verhältnis 1:1 ersetzt.
Der Euro ist eine eigenständige Währung und kein Währungskorb.
Der Euro wurde am 1. Januar 1999 per Gesetz die offizielle Währung der
Teilnehmerländer der Europäischen Währungsunion.
Euro-Info-Center
Die Euro-Info-Center sind ein von der Europäischen Kommission eingerichtetes
Netzwerk von 230 Anlaufstellen, deren Ziel es ist, Unternehmen in bezug auf
europäische Fragen zu informieren, beraten und zu unterstützen.
Europäische Union (EU)
In Maastricht wurde beschlossen, den Namen der Europäischen Gemeinschaft
in EU umzuändern, um sowohl die wirtschaftlichen als auch die politischen
europäischen Standards zu unterstreichen. Diese neue Bezeichnung bezieht
sich auf den auf drei Pfeiler beruhenden europäischen Aufbau: die
Europäische Gemeinschaft, die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
und die Zusammenarbeit in den Bereichen Rechts- und Innenpolitik.
Europäische Zentralbank
(EZB)
Die 1992 durch den Vertrag von Maastricht institutionalisierte EZB wurde
im Juli 1998 mit dem vorrangigen Ziel errichtet, die Preisstabilität
im Gebiet der WWU aufrechtzuerhalten. Die EZB umfaßt drei
Entscheidungsgremien: den Rat, das Direktorium und den Erweiterten Rat.
Europäischer Rat
Das Gipfeltreffen der EU-Staats- und Regierungschefs und des Präsidenten
der Kommission.
Europäisches System von Zentralbanken
(ESZB)
Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) besteht aus der
Europäischen Zentralbank (EZB) und den Zentralbanken der Mitgliedstaaten
(nationale Zentralbanken - NZB). Auch die NZB der nicht an der Euro-Zone
teilnehmenden Mitgliedstaaten sind Mitglieder des ESZB. Allerdings sind sie
nicht an der Entscheidungsfindung bezüglich der europäischen
Währungspolitik beteiligt.
Das ESZB ist ein unabhängiges System, dessen Hauptziel die Aufrechterhaltung
der Preisstabilität ist. Unbeschadet dieser Zielsetzung sind seine
grundsätzlichen Aufgaben:
· Die Definition und Umsetzung der Währungspolitik der
Gemeinschaft;
· Die Abwicklung von Devisengeschäften;
· Das Verwahren und Verwalten der offiziellen Währungsreserven
der Mitgliedstaaten und
· die Förderung des reibungslosen Funktionierens der
Zahlungssysteme.
Europäisches Währungsinstitut (EWI)
Die Gründung des EWI am 1. Januar 1994 kennzeichnete den Beginn der
zweiten Stufe der WWU. Während seiner Existenz als Übergangsorgan
(1994 bis 1999) hatte das EWI zwei vorrangige Aufgaben:
· die Stärkung der Zusammenarbeit der europäischen Zentralbanken
und der Koordination der Währungspolitik und
· die für die Errichtung des Europäischen Systems der
Zentralbanken (ESZB), für die Durchführung der einheitlichen
Währungspolitik und für die Schaffung einer gemeinsamen Währung
in der dritten Stufe erforderlichen Vorbereitungen zu treffen.
Frühzeitig aktiv
Ein Unternehmen, das sich für eine frühzeitige Umstellung entscheidet,
wird die strategische Chance nutzen oder vorbeugende Maßnahmen zur
Abwehr eventuell ermittelter Risiken ergreifen.
Frühzeitige Umstellung
Ein Unternehmen hat sich für die frühzeitige Umstellung auf den
Euro als betriebsinterne Basiswährung, in der alle Transaktionen verbucht
werden, entschieden. Intern wie extern werden in allen Bereichen beide
Währungen verwendet, wobei dieses doppelte System vor dem ersten Januar
2002 abgeschafft wird. Dann wird der Euro zur einzigen Währung für
sämtliche Transaktionen des Unternehmens.
Funktionelle Checkliste
Liste, die in Ergänzung zur betrieblichen Folgenabschätzung benutzt
wird.
"Kein Verbot - kein Zwang"
Der Grundsatz "kein Verbot - kein Zwang" verlangt, daß es kein gesetzliches
Verbot der Benutzung der Euro-Einheit geben darf, wenn alle Vertragspartner
sich dazu entschließen. Gleichzeitig kann ein Vertragspartner nicht
einseitig auf Verwendung der Euro-Einheit bestehen.
KMU
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind als Unternehmen jeglicher Rechtsform
definiert:
1. die weniger als 250 Beschäftigte haben;
2. deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 40 bzw. 27 Millionen EUR nicht
übersteigt und
3. die von Großunternehmen unabhängig sind.
Konvergenzkriterien
Im Vertrag von Maastricht wurden fünf Konvergenzkriterien festgelegt,
um jene Mitgliedsländer zu bestimmen, die zum Beitritt zur WWU berechtigt
sind. Dabei handelt es sich um folgende Kriterien:
· Das Haushaltsdefizit darf 3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht
überschreiten;
· Die Staatsverschuldung darf 60% des BIP nicht überschreiten.
· Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozent über jener
der drei Mitgliedstaaten mit der geringsten Inflationsrate liegen.
· Die über einen Zeitraum von einem Jahr beobachteten langfristigen
Zinssätze dürfen nicht höher als 2 Prozent über dem
Durchschnitt in den drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen;
· Die Währung muß sich seit mindestens zwei Jahren innerhalb
der Bandbreite des Wechselkursmechanismus bewegt haben.
Nationale Pläne
Pläne, welche die Euro-Umstellung der öffentlicher Verwaltungen
in jedem der WWU-Teilnehmerländer beschreiben.
Parallelumlaufperiode
Ab 1. Januar 2002 werden für einen Zeitraum von höchstens sechs
Monaten Banknoten und Münzen in Euro und in den jeweiligen
Landeswährungen parallel in Umlauf sein, während die Banknoten
und Münzen der alten Währungen stufenweise aus dem Verkehr gezogen
und durch Euro-Banknoten und Euro-Münzen ersetzt werden.
Preisbildung
Die Preisfestsetzung kann zu zwei Preiskategorien führen.
Runde Preise
Preise, die im Hinblick auf leichte Verständlichkeit und einfache Benutzung
für den Verbraucher festgelegt werden, z.B. 100 Euro, 50 Euro usw.
Psychologische Preise
Preise, die so gestaltet wurden, um vom geschäftlichen Standpunkt aus
attraktiver zu erscheinen. So erscheint ein Preis von 99 Euro dem Verbraucher
beispielsweise sehr viel attraktiver als 100 Euro.
Preistransparenz
Die Errichtung der WWU und die Einführung des Euro werden die
Preistransparenz im Binnenmarkt erhöhen. Es wird für Verbraucher
und Unternehmer leichter sein, Preise von Waren und Dienstleistungen in den
verschiedenen Mitgliedstaaten miteinander zu vergleichen. Dies sollte zu
einem verstärkten Wettbewerb zwischen den Herstellern führen und
den Handel innerhalb der Euro-Zone spürbar erleichtern.
Rundungsdifferenzen
Beträge, die von einer Ausgangswährung (z.B. 198,10 hfl) in eine
andere Währung (z.B. 89,89 EUR zum Kurs von 1 EUR = 2,20371 hfl) umgerechnet
werden, können bei erneuter Umrechnung in die Ausgangswährung evtl.
nicht den gleichen Anfangsbetrag ergeben (z.B. 198,09 hfl).
Rundungsregel
Die Umrechnung von Beträgen zwischen Euro und Währungen von
Teilnehmerstaaten wird unweigerlich zu Rundungsdifferenzen führen. So
wird der Betrag, der zu zahlen oder zu buchen ist, wenn eine Landeswährung
in Euro umgerechnet wird, auf die zweite Dezimalstelle abgerundet; für
Umrechnungen von Euro in nationale Währungen wird auf die nächste
dezimale Unterteilung einer Einheit abgerundet, je nach landesüblicher
Praxis. Falls die Anwendung der Regel eine Zahl ergibt, die genau in der
Mitte liegt, wird die Summe in der angemessensten Weise entweder auf das
nächste Hundertstel oder die nächste Einheit abgerundet.
Schnittstellen
Schnittstellen, die Währungsbeträge enthalten, werden
Euro-Beträge zeigen, wenn Sie mit Kunden, Lieferanten oder Dritten
Informationen austauschen. Da während des Übergangszeitraums sowohl
Landeswährungen als auch Euro benutzt werden, besteht die Gefahr, daß
- wenn der Währungscode in der Mitteilung nicht angegeben ist - eine
der Parteien den Betrag falsch interpretiert. So könnte beispielsweise
Ihr Kunde einen Betrag in seiner nationalen Währung angeben und Sie
könnten diesen als Euro-Betrag verstehen. Solche Fehler können
sich störend auf die Geschäftsbeziehungen auswirken.
Deshalb ist es wichtig, in der Mitteilung die Währung anzugeben oder
klare Absprachen mit Dritten zu treffen, um festzulegen, wann die Umstellung
auf Euro erfolgen wird.
Das Format der Mitteilung wird bestimmen, welche Partei über das
Umstellungsdatum entscheiden muß und welche Partei für mögliche
Änderungen verantwortlich ist.
Bei Verwendung eines Standard-EDA-Formats wird die Umstellung auf Euro leichter
möglich sein, auch wird wahrscheinlich ein Normungsgremium existieren.
Falls Sie kein Standardformat verwenden, werden Sie mit Ihren
Geschäftspartnern absprechen müssen, wie und wann Sie eventuell
erforderliche Umstellungen vornehmen werden.
Schuldscheine
Zertifikate, die ausgestellt werden, um die strukturelle Position des EZBS
zu beeinflussen und dadurch eine Liquiditätsknappheit am Markt
hervorzurufen.
Schwebende Transaktionen
Schwebende Geschäfte sind Transaktionen, die eingeleitet wurden, jedoch
zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie das gesamte Buchhaltungssystem auf Euro umstellen,
noch nicht abgeschlossen sind.
Beispielsweise haben Sie eine Rechnung versandt, doch die Zahlung ist noch
nicht eingegangen. Diese schwebenden Geschäfte können Probleme
verursachen, wenn die andere Partei die Transaktion noch in der
ursprünglichen (lokalen) Währung abwickelt und Sie alle Elemente
in Ihren Systemen auf Euro umstellen möchten. Diese Frage ist vielleicht
hinfällig, wenn es zum Zeitpunkt der Umstellung keine offenen Posten
gibt (z.B. bezahlen Sie alle ausstehenden Bestellungen vor der Umstellung
und Ihre Kunden zahlen ebenfalls vor der Umstellung) oder wenn Sie Ihre
Geschäftspartner dazu bewegen können, sich nach Ihrem Zeitplan
zu richten.
Später aktiv
Ein Unternehmen, das beschließt, später auf Euro umzustellen,
wird eventuelle Chancen nicht nutzen und keinerlei Maßnahmen zur Abwehr
der sich aus der WWU ergebenden Risiken ergreifen.
Spätere Umstellung
Während des Übergangszeitraums arbeitet das Unternehmen weiterhin
intern und extern mit der Landeswährung. Das Unternehmen wird Ende 2001
auf den Euro umstellen oder am 1. Januar 2002 eine "Big Bang"-Umstellung
vornehmen. Der Euro wird dann zur einzigen internen und externen
Geschäftswährung. Während des Übergangszeitraums müssen
Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten ihre Geschäfte mit diesem
Unternehmen in der nationalen Währung tätigen.
Strategische Auswirkungen
Die Einführung des Euro wird möglicherweise die Unternehmen angesichts
neuer Chancen, Risiken und Herausforderungen dazu veranlassen, ihre Strategie
zu überdenken.
Strategische Chance
Jeder vorhandene oder potentielle Faktor im äußeren Umfeld eines
Unternehmens, der bei entsprechender Nutzung einen Wettbewerbsvorteil bringen
könnte.
Strategisches Risiko
Jeder vorhandene oder potentielle Faktor im äußeren Umfeld eines
Unternehmens, der die Aufrechterhaltung oder das Erzielen eines
Wettbewerbsvorteils verhindern könnte.
Stufenweise Umstellung
Das Unternehmen arbeitet weiterhin intern und extern in der Landeswährung,
bietet jedoch früh im Übergangszeitraum manchen externen
Geschäftspartnern (beispielsweise Groß- und Hauptkunden oder
-lieferanten) auch Euro-Dienstleistungen an. Während des restlichen
Übergangszeitraums erweitert das Unternehmen stufenweise seine
Dienstleistungen in beiden Währungen - sowohl innerbetrieblich als auch
für Außenstehende.
Mit der Zeit entwickelt sich der stufenweise Ansatz in Richtung
Parallelität der Dienstleistungen. Spätestens am 1. Januar 2002
wird der Euro zur einzigen Währung, in welcher das Unternehmen intern
und extern arbeitet.
T.A.R.G.E.T.
Das Trans European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer
System (Automatisiertes Transeuropäisches Bruttoabrechnungssystem in
Echtzeit - TARGET) ist ein Zahlungssystem, welches alle
Echtzeit-Bruttoabrechnungssysteme (RTGS) der Mitgliedstaaten untereinander
verbindet. Die nationalen RTGS-Systeme werden durch den Verkopplungsmechanismus
untereinander verbunden, um in der gesamten Euro-Zone grenzüberschreitende
Überweisungen am gleichen Tag zu ermöglichen. Auch RTGS-Systeme
noch nicht teilnehmender Mitgliedstaaten können mit TARGET verbunden
werden, vorausgesetzt, sie können in Euro arbeiten.
Technische Euro-Kompatibilität
1. Umrechnungskurse müssen 6 signifikante Ziffern haben.
Die Zahl signifikanter Ziffern ist die Anzahl der Ziffern, wobei von links
gezählt wird, begonnen mit der ersten Ziffer, die nicht Null ist.
Zum Beispiel 1 EUR = 1936,27 ITL.
Zum Beispiel 1 EUR = 0,787564 IEP.
2. Ein Umrechnungskurs in beide Richtungen (keine impliziten umgekehrten
Kurse).
Für Umrechnungen zwischen verschiedenen Währungen werden Sie die
veröffentlichten Kurse verwenden müssen, die als 1 EUR = xxxx,xxxxxx
EPC ausgedrückt werden. Dies bedeutet, daß:
· Sie für die Umrechnung von EUR in eine am Euro teilnehmende
Währung (EPC - euro-participating currency) den Betrag mit dem
veröffentlichten Kurs multiplizieren müssen;
· Sie für die Umrechnung von einer EPC in Euro den EPC-Betrag durch
den veröffentlichten Umrechnungskurs dividieren müssen.
Die Verwendung umgekehrter Kurse (die als 1/xxxx,xxxxxx kalkuliert werden
könnten) ist nicht gestattet.
3. Arithmetisches Runden auf die kleinste Untereinheit der
Währung.
Wenn die nachfolgende Ziffer 5 oder größer ist, muß der
Betrag aufgerundet werden. Ist die nachfolgende Ziffer 4 oder kleiner, muß
der Betrag abgerundet werden.
Zum Beispiel werden 1,0049 DM auf 1,00 abgerundet, da nur die dritte
Dezimalstelle berücksichtigt wird - in diesem Fall 4, was kleiner als
5 ist. 1,0050 DM würden auf 1,01 aufgerundet, da die dritte Dezimalstelle
- in diesem Fall 5 - eine Ziffer ist, die größer/gleich 5 ist.
Für bfr, Pta, Lit, lfr, Esc muß bei der Rundung die erste statt
der dritten Dezimalstelle berücksichtigt werden.
4. Triangulierung über den Euro für die Umrechnung zwischen
lokalen Währungen innerhalb der Euro-Zone oder jede andere
Umrechnungsmethode, die zu dem selben Ergebnis führt.
Dies bedeutet, daß beispielsweise ein Betrag, der von FF in DM umgerechnet
werden soll, zuerst in Euro und dann von Euro in DM umzurechnen ist.
Übergangszeitraum
Dies ist der Zeitraum vom Beginn der Stufe III am 1. Januar 1999 bis zum
31. Dezember 2001. In diesem Zeitraum werden der gesetzlich existierende
Euro und die sich im Umlauf befindenden alten nationalen Währungen
nebeneinander bestehen.
Während dieser Stufe wird es den Euro lediglich in virtueller Form geben.
Deshalb müssen alle Barzahlungen in den nationalen Währungen geleistet
werden. Niemand ist verpflichtet, den Euro zu verwenden, und es ist niemandem
untersagt, dies zu tun (Regel "kein Verbot - kein Zwang"). In dieser Stufe
können nicht dem Bankwesen zugehörende private und öffentliche
Akteure zu jedem beliebigen Zeitpunkt vor Januar 2002 auf Euro umstellen.
Umstellungsstrategie
Sobald eine Firma die Auswirkungen des Euro auf ihre
Geschäftstätigkeit abgeschätzt hat, muß sie ihren
strategischen und betrieblichen Ansatz hinsichtlich der Währungsunion
formulieren. Die Umstellungsstrategie betrifft die Entscheidung des Unternehmens
hinsichtlich des Umgangs mit den festgestellten neuen Chancen und Risiken
sowie den Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen sowohl intern als auch extern
auf Euro umstellen möchte und die Art und Weise, in der dies geschehen
soll.
Vertrag über die Europäische Union
Auch als Maastrichter Vertrag oder einfach " EU-Vertrag" bekannt. Es handelt
sich dabei im wesentlichen um eine Reihe von Änderungen und Zusätzen
zu den Römischen Verträgen. Er legt die notwendigen Schritte zur
Verwirklichung der WWU fest. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
und die Zusammenarbeit in der Innen- und Rechspolitik (auch als zweiter und
dritter Pfeiler bezeichnet) waren die beiden entscheidenden Neuerungen des
Vertrags. Er wurde 1991vom Europäischen Rat in Maastricht angenommen
und trat am 1. November 1993 in Kraft.
Virtuelle Form
Geld, das von Banken aufgrund ihrer Einlagen geschaffen und nicht direkt
durch Banknoten und Münzen dargestellt wird. Dieses Geld gestattet den
Bankkunden, beispielsweise Zahlungen durch Überweisung von ihrem Bankkonto
auf ein anderes Bankkonto, sowie durch Schecks, Kreditkartenzahlungen usw
zu leisten.
Währungsbarriere für grenzüberschreitenden Handel
Die Landeswährung dient als Instrument, um den nationalen Handel vor
Importeuren zu schützen. So könnte ein Land beispielsweise
beschließen, seinen heimischen Markt vor ausländischen Mitbewerbern
zu schützen, indem es seine Währung abwertet. In einem solchen
Fall werden Produkte und Dienstleistungen in dem betreffenden Land billiger,
während die Preise für ausländische Erzeugnisse und
Dienstleistungen auf demselben Preisniveau bleiben.
Wechselkurs
Der in einer anderen Währung ausgedrückte Preis einer Währung,
d.h. die Zahl der Einheiten einer Währung, die gegen eine Einheit einer
anderen Währung gewechselt werden können.
Wechselkursrisiko
Möglichkeit des Geldverlusts aufgrund eines unvorteilhaften Wechselkurses,
d.h. man erhält vielleicht aufgrund von Wechselkursschwankungen beim
Umwechseln von Geld weniger Einheiten der anderen Währung als
erwartet.
Am 1. Januar 1999 ist das Wechselkursrisiko zwischen den an der WWU teilnehmenden
Ländern weggefallen.
Wirtschafts- und Währungsunion
(WWU)
Die Ziele für eine Europäische Währungsunion in drei
verschiedenen Stufen und die Schaffung einer gemeinsamen Währung für
diese Union wurden im Vertrag von Maastricht (kurz "EU-Vertrag" genannt)
festgeschrieben, der am 1. November 1993 in Kraft trat. Es handelt sich um
folgende Stufen:
· Stufe 1 (Juli 1990 bis Oktober 1993). Ziel war die Erreichung einer
größeren Konvergenz.
· Stufe 2 (November 1993 bis Dezember 1998). Ziel war eine Stärkung
der Wirtschaftspolitik durch die Gründung des EWI. Im Juli 1998 wurde
die EZB gegründet.
· Stufe 3 (Januar 1999 bis Juli 2002). Ziel ist die Vollendung des
Binnenmarkts durch die Einführung einer einheitlichen Währung und
die Arbeit der EZB.
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